Auch die erste und wesenhafte Keimzelle der Gesellschaft, die Familie, ihr Wohlsein und Wachsen, würde dann Gefahr laufen, lediglich unter dem Gesichtswinkel völkischer Kraft betrachtet zu werden. Damit aber würde man vergessen, dass Mensch und Familie durch ihre Natur vor dem Staat sind, und dass der Schöpfer beiden Kräfte und Rechte verliehen und eine Aufgabe zugewiesen hat, die unbezweifelbaren Naturforderungen entspricht. Die Erziehung des kommenden Geschlechts würde nicht mehr auf eine ausgleichende Entwicklung des Körpers und aller geistig-sittlichen Anlagen zielen, sondern auf die einseitige Ausbildung jener staatsbürgerlichen Tugenden die man als notwendig zur Verwirklichung politischer Erfolge erachtet; jene Tugenden dagegen, die das gesellschaftliche Leben mit dem Feiergewand von Edelsinn, Menschlichkeit und Ehrfurcht umkleiden, würden weniger empfohlen, gleichsam als ob sie den Stolz des Staatsbürgers verminderten. In schmerzhafter Klarheit stehen vor Unserm Blick die Gefahren, die dem heutigen und kommenden Geschlecht aus der Verkennung, Verkürzung und fortschreitenden Auslöschung der Eigenrechte der Familie erwachsen müssen. Darum erheben Wir Uns in vollem Bewusstsein Unserer heiligen Amtspflicht zu ihrem freimütigen Anwalt.
Enzyklika Summi Pontificatus