Lina Jurczik
Der Rat für deutsche Rechtschreibung hat erneut bekräftigt, dass Genderzeichen wie der Genderstern, der Unterstrich oder der Doppelpunkt nicht als offizielle Bestandteile der deutschen Orthografie anerkannt werden.
In einem mehrheitlich beschlossenen Papier des Expertengremiums wurden mehrere Gründe für diese Entscheidung genannt. Die Ablehnung basiert auf der Überzeugung, dass Sonderzeichen innerhalb von Wörtern die Verständlichkeit, Lesbarkeit, Vorlesbarkeit und automatische Übersetzbarkeit beeinträchtigen können. Zudem sieht der Rat die Gefahr, dass die Eindeutigkeit und Rechtssicherheit von Begriffen und Texten durch die Verwendung solcher Zeichen gefährdet werden.
Diese Position des Gremiums bekräftigt und bestätigt frühere Erklärungen aus den Jahren 2021 und 2018, in denen der Rat bereits von der Verwendung von Genderzeichen abgeraten hatte. Im Juli 2023 empfahl der Rechtschreibrat, einen Ergänzungspassus in das amtliche Regelwerk der Rechtschreibung aufzunehmen, der klarstellt, dass diese Wortbinnenzeichen nicht zum Kernbestand der deutschen Orthografie gehören.
Trotz dieser klaren Haltung haben in jüngster Zeit einige Mitglieder im Expertengremium ihre Stimmen für eine Akzeptanz der Genderzeichen erhöht. Diese Argumentation stützt sich darauf, dass es sich bei den Genderzeichen nicht um orthografische, sondern um typografische Zeichen handele, für die der Rechtschreibrat nicht zuständig sei.
Seit seiner Gründung im Jahr 2004 ist der Rat für deutsche Rechtschreibung die maßgebliche Instanz in Fragen der Orthografie. Das Gremium, das 40 stimmberechtigte Mitglieder aus verschiedenen deutschsprachigen Ländern und Regionen in Europa umfasst, hat den Auftrag, die Einheitlichkeit der Rechtschreibung im deutschen Sprachraum zu bewahren und weiterzuentwickeln. Seine Empfehlungen werden in der Regel von staatlichen Stellen umgesetzt.
Obwohl Sonderzeichen zur Kennzeichnung aller Geschlechter in vielen Schulen, Hochschulen und Behörden üblich geworden sind, besteht keine Einheitlichkeit in ihrer Verwendung. Einige Bundesländer wie Bayern und Hessen haben angekündigt, das Gendern mit Sonderzeichen in Schulen und der Verwaltung zu untersagen, wobei sie ausdrücklich auf die Empfehlungen des Rechtschreibrats verweisen. Andere Bundesländer hingegen gehen unterschiedlich mit diesem Thema um, und die Debatte über die Verwendung von Genderzeichen setzt sich fort.